In Deutschland gibt es einen Rechtsanspruch auf Entgeltumwandlung im Rahmen der betrieblichen Altersvorsorge. Voraussetzung ist eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung im ersten Dienstverhältnis.
Eine Entgeltumwandlung liegt vor, wenn der Arbeitnehmer innerhalb bestimmter Grenzen auf Teile seines vereinbarten Entgelts verzichtet und diese für die betriebliche Altersversorgung verwendet. Auch die vermögenswirksamen Leistungen können in Beiträge zur betrieblichen Altersversorgung umgewandelt werden.
Diese Beträge werden vom Arbeitgeber direkt vom Bruttolohn abgezogen, wodurch - abhängig von der persönlichen Verdienstsituation - weniger Lohnsteuer und Sozialabgaben anfallen.
Effekt: Hoher Sparbeitrag - Niedrige Nettobelastung.