Entgeltumwandlung

Beschäftigte haben einen Rechtsanspruch auf Entgeltumwandlung und können Teile ihres künftigen Gehalts für die betriebliche Altersvorsorge oder andere Leistungen des Arbeitgebers aufwenden.

Was ist Entgeltumwandlung?

Eine Entgeltumwandlung liegt vor, wenn der Arbeitnehmer auf Teile seines vereinbarten Entgelts verzichtet und diese für die betriebliche Altersversorgung verwendet.

Diese Beträge werden vom Arbeitgeber direkt vom Bruttolohn abgezogen. Dadurch sinkt das Einkommen des Arbeitnehmers und es fallen - abhängig von der persönlichen Verdienstsituation - weniger Lohnsteuern und Sozialabgaben an.

Wie hoch ist der Entgeltumwandlungsanspruch?

Jährlich kann Gehalt bis zu 8 % der Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Rentenversicherung (BBG-GRV/West) umgewandelt werden - steuerfrei.

2021 sind dies monatlich 568,00 EUR bzw. jährlich 6.816,00 EUR. Davon sind 4 % sozialabgabenfrei = 2021 monatlich 284,00 EUR bzw. jährlich 3.408,00 EUR.

Berechnungsbeispiel für 2019

Beitragszahlung monatlich 150,00 €:
(Bruttogehalt 3.000,00 €, unverheiratet, keine Kinder)

Grafik Entgeltumwandlung 2019

(Steuertabellen 2019, KV-Beitragssatz 15,5 %, Zusatzbeitrag PV, kirchensteuerpflichtig)