Angebote

Folgende Beitragszahlungen sind möglich (auch in Kombination):

Arbeitnehmer-Beiträge:

  • Entgeltumwandlung von Teilen des Bruttogehalts (steuerfreie Beiträge)
  • Verwendung von vermögenswirksamen Leistungen (VL)
  • Pauschal versteuerte Beiträge
  • Individuell versteuerte Beiträge aus dem Nettogehalt
  • Arbeitnehmer-Beiträge aus erhaltenen Sonderzahlungen

Arbeitgeber-Beiträge:

  • Tarifliche Altersvorsorgezahlungen
  • Altersvorsorgezahlungen aufgrund Betriebsvereinbarung oder innerbetrieblicher Vorsorgeregelung
  • Altersvorsorgezahlungen aufgrund arbeitsvertraglicher Vereinbarung
  • Sonderzahlungen

Die Pensionskasse bietet eine hervorragende Möglichkeit, die zukünftig entstehende Versorgungslücke zwischen der gesetzlichen Rente und dem letzten Nettoeinkommen zu verringern bzw. zu schließen.

Wir sind eine betriebliche Pensionskasse, d.h. Mitglieder können zunächst nur Beschäftigte der Genossenschaftsorganisation werden. Die Fortsetzung der Mitgliedschaft bei einem Arbeitgeberwechsel - auch zu einem Nicht-genossenschaftlichen Unternehmen - ist jedoch möglich.