Folgende Beitragszahlungen sind möglich (auch in Kombination):
Arbeitnehmer-Beiträge:
Arbeitgeber-Beiträge:
Die Pensionskasse bietet eine hervorragende Möglichkeit, die zukünftig entstehende Versorgungslücke zwischen der gesetzlichen Rente und dem letzten Nettoeinkommen zu verringern bzw. zu schließen.
Wir sind eine betriebliche Pensionskasse, d.h. Mitglieder können zunächst nur Beschäftigte der Genossenschaftsorganisation werden. Die Fortsetzung der Mitgliedschaft bei einem Arbeitgeberwechsel - auch zu einem Nicht-genossenschaftlichen Unternehmen - ist jedoch möglich.