Glossar

Die Beschäftigung mit der eigenen Altersversorgung bringt oft Fragen mit sich. Im Folgenden finden Sie eine Zusammenstellung einiger Begriffserklärungen.

Aktuar

Ein Aktuar ist ein versicherungsmathematischer Sachverständiger. Sie analysieren, bzw. bewerten, Risiken und entwerfen Strategien in Bereichen wie Versicherung, Bausparwesen, Kapitalanlage sowie Altersvorsorge.

Altersteilzeit

Altersteilzeit ist in Deutschland und Österreich eine Möglichkeit, über eine Reduzierung der Arbeitszeit oder eine vorzeitige Beendigung der aktiven Tätigkeit, den Übergang in den Ruhestand vorzubereiten.

Anwartschaft

Hierunter versteht man den Anspruch auf eine zukünftige Leistung aus einer Pensionskasse.

BaFin

Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht: Aufsichts- und Prüforgan der Pensionskasse.

Beitragsbemessungsgrenze (BBMG)

Als Beitragsbemessungsgrenze wird in Deutschland eine Grenzgröße bezeichnet, bis zu der im jeweiligen Sozialversicherungszweig die Beiträge erhoben werden. Es handelt sich um eine Bemessungsgrundlage für den zu entrichtenden Versicherungsbeitrag. Mit Erreichen der Beitragbemessungsgrenze bleiben die Beiträge zur jeweiligen Versicherung konstant, auch wenn das tatsächliche Einkommen diese Grenze übersteigt. Alle über die Beitragsbemessungsgrenze hinausgehenden Einkünfte bleiben sozialversicherungsfrei.

Deckungsrückstellung

Deckungsrückstellung ist ein Begriff aus der Rechnungslegung. Er bezeichnet den in der Bilanz eines Versicherers angesetzten Wert der Verpflichtung aus einem Versicherungsvertrag oder einem anderen Vertrag mit lang andauerndem Versicherungsschutz. Die Deckungsrückstellungen der Verträge bilden den wichtigsten Schuldposten auf der Passivseite der Lebens- und Krankenversicherer und gehört zu den versicherungstechnischen Rückstellungen.

Ertragsanteil

Der Ertragsanteil ist der (einkommen-)steuerpflichtige Anteil einer Leibrente. Die Höhe des steuerpflichtigen Anteils ist abhängig vom Alter des Rentenberechtigten bei Beginn der Rente und der Art der Rente und ist in § 22 Einkommensteuergesetz (EStG) geregelt.

Erwerbsminderung

Die verminderte Erwerbsfähigkeit bezeichnet einen krankheits- bzw. behinderungsbedingten physischen bzw. psychischen Zustand, der die Fähigkeit eines Menschen einschränkt, seinen Lebensunterhalt mit der Ausübung einer beruflichen Tätigkeit zu verdienen.

Insolvenz

Insolvenz bezeichnet eine akute Zahlungsunfähigkeit bzw. Überschuldung.

Insolvenzsicherung

Betriebsrenten und verfallbare Anwartschaften auf betriebliche Altersversorgung sind gegen Insolvenz des Arbeitgebers beim Pensions-Sicherungs-Verein (PSVaG) geschützt.

Kapitalabfindung

Unter einer Kapitalabfindung versteht man die komplette Auszahlung einer Rentenversicherung zu einem bestimmten Zeitpunkt.

Nachgelagerte Versteuerung

Die nachgelagerte Versteuerung besagt, dass Einkünfte aus Renten in voller Höhe der Einkommensteuer (abzgl. Freibeträge) unterworfen werden. Im Gegenzug werden die Aufwendungen zum Erwerb des Rentenanspruchs durch Sonderausgabenabzug einkommensteuerlich frei gestellt.

Portabilität

Übertragbarkeit der Anwartschaften auf eine Betriebsrente bei Arbeitgeberwechsel zu einem anderen Versicherungsunternehmen.

Treuhänder

Ein Treuhänder ist eine natürliche oder juristische Person, der aufgrund von privatrechtlichen Verträgen Sachen oder Rente übertragen wurden, hierüber im Rahmen der Treuhandschaft zu verfügen. Treuhänder muss ein vertrauenswürdiger und sachkundiger Experte sein.

Unverfallbarkeit

Von Unverfallbarkeit spricht man im Rahmen betrieblicher Altersversorgung, wenn Ansprüche des Arbeitnehmers auf eine Betriebsrente nicht mehr verloren gehen können, obwohl das zugrundeliegende Anstellungsverhältnis - sei es durch Arbeitsplatzwechsel, Erwerbsunfähigkeit o.ä. - nicht mehr besteht.