Höhere Entgeltumwandlung 2020

Gemäß § 3 Nr. 63 EStG können bis zu 8 % der Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Rentenversicherung West (BBG-GRV/West) steuerfrei in eine betriebliche Altersversorgung eingezahlt werden. Davon sind 4 % sozialabgabenfrei.

Die BBG-GRV/West liegt in 2020 bei monatlich 6.900,00 EUR bzw. jährlich 82.800,00 EUR.

Damit sind in 2020 monatlich 552,00 EUR bzw. jährlich 6.624,00 EUR steuerfreie Einzahlungen in eine betriebliche Altersversorgung bei der Geno Pensionskasse VVaG, Karlsruhe möglich. Sozialabgabenfrei sind monatlich 276,00 EUR bzw. jährlich 3.312,00 EUR.

Lt. Betriebsrentenstärkungsgesetz (BRSG) müssen Arbeitgeber für Entgeltumwandlungen ab 2019 einen verplichtenden Arbeitgeberzuschuss in Höhe von 15 % zahlen, sofern eine Sozialversicherungsersparnis gegeben ist. Für Vereinbarungen vor 2019 ist dieser Zuschuss ab 2022 zu leisten. Die Weitergabe an den Arbeitnehmer erfolgt durch direkte Weiterleitung an den Versorgungsträger. Der Zuschuss ist tarifdispositiv, d. h. in Tarifverträgen sind abweichende Regelungen möglich.